B2B Audit – Consulting – Beratung und Mediation

Psychologie für Unternehmen: Mediation, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Schulungen und Workshops

Hans Joachim Steiner – Psychologie für Unternehmen

Auch und gerade in Unternehmen ist psychologische Expertise Tagesgeschäft – angefangen in der Personalabteilung (HR) beim Recruiting, bei Einstellungen und Kündigungen, in der betrieblichen Kommunikation und vielem mehr.

Die psychologische Beratung findet heute wesentliche und zukunftsweisende Aufgaben direkt im modernen Unternehmen.

Insbesondere Mediationen und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz sind Tätigkeitsfelder für externe psychologische Unternehmensberatung. Ich unterstütze Betriebe strukturiert und praxisnah durch zielgerichtete Schulungen und Workshops zu den intern oder extern benannten Themen der Belegschaft. Ihr Ansprechpartner als Psychologe, Mediator und Business Coach ist Hans-J. Steiner, Diplom-Psychologe, Mediator und Heilpraktiker (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie).

Hans-Joachim Steiner, Ihr Wirtschaftsmediator und Psychologe

Teaming-Mediation bei Belegschaftskonflikten

Bei akuten Belegschaftskonflikten ist eine professionelle Mediation sehr hilfreich, weil ein externer Mediator der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt.

Dadurch bleiben sämtliche Inhalte diskret und persönlich, und der zerstörerische „Flurfunk“ im Betrieb kommt gar nicht erst in Gang.

Mediation bei Belegschaftskonflikten im UnternehmenKI generiert

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Das Arbeitsklima zeigt seine kritischen Seiten oft in der gesetzlich vorgeschriebenen „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“ gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Nach § 5 ArbSchG hat jeder Arbeitgeber eigenständig zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Betrieb erforderlich sind.

Mehr dazu: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen

Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung psychischer BelastungenKI generiert

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten ab dem ersten Mitarbeiter

Seit 2013 ist gesetzlich festgeschrieben, dass bei der Beurteilung auch psychische Belastungen ausdrücklich zu berücksichtigen sind.

Diese Vorgabe gilt unabhängig von der Unternehmensgröße ab dem ersten Mitarbeiter. Auch für Kleinstbetriebe besteht damit die Pflicht zur Durchführung, zur Dokumentation und zur qualifizierten Umsetzung von Maßnahmen, die festgestellte Defizite beheben.

Gesetzliche Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes für Betriebe
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Der Faktor psychische Belastung für den Betrieb

Die psychische Belastung ist ein wesentlicher Faktor für das Unternehmen und die Arbeitszufriedenheit, mit direkten Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung, den Krankenstand und die Kündigungsquote.

In der Praxis wird das oft übersehen, und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) gilt eher als lästige Nebenmaßnahme – doch das genaue Gegenteil ist der Fall!

Einfluss der psychischen Belastung auf Krankenstand und Kündigungsquote
Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Teamtrainings, Workshops – Inhouse, Incentives und Events

Zur unverzichtbaren Bearbeitung der Maßnahmen und zur Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten nach einer GB Psych, aber auch für sonstige Workshops, Schulungen und Incentives stehe ich individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter und den Bedarf Ihres Unternehmens zur Verfügung.

Für Workshops, Schulungsseminare sowie formelle und informelle Events.

Workshops und Teamtraining im UnternehmenKI generiert

Für Betriebe in Oberbayern, München, Erding, Rosenheim und im Chiemgau

Das vertrauliche Vorgespräch und die Abstimmung laufen per Videochat – von jedem Ort aus und damit überregional. Workshops, Schulungen und Teamtrainings finden inhouse bei Ihnen im Betrieb statt, Incentives und Events nach Absprache auch an einem anderen Ort, zum Beispiel im Wellnesshotel.

Häufige Fragen zur psychologischen Beratung für Unternehmen

Wann ist eine externe Mediation im Betrieb sinnvoll?

Bei akuten Belegschaftskonflikten. Ein externer Mediator unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, deshalb bleiben alle Inhalte diskret und der „Flurfunk“ kann nicht aktiv werden.

Muss auch ein Kleinstbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen machen?

Ja. Seit 2013 sind psychische Belastungen bei der Beurteilung ausdrücklich zu berücksichtigen, unabhängig von der Unternehmensgröße ab dem ersten Mitarbeiter. Dazu gehören Durchführung, Dokumentation und qualifizierte Umsetzung von Maßnahmen.

Warum lohnt sich die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb?

Psychische Belastung wirkt direkt auf Mitarbeiterbindung, Krankenstand und Kündigungsquote. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb keine lästige Nebenmaßnahme, sondern ein wichtiger Hebel.

Ersetzt die Beratung eine Psychotherapie?

Die Beratung ist keine klinische Psychotherapie. Bei Krankheitswert ist ein Psychologischer Psychotherapeut mit Approbation zu kontaktieren.

Wie vereinbare ich ein Vorgespräch?

Am einfachsten über die Anfrage: Sie schildern Ihre Situation kurz, das vertrauliche Vorgespräch wird danach vereinbart. Zu Terminen lesen Sie bitte auf der Anfrageseite.

Vertrauliches Vorgespräch vereinbaren

Klärung Ihrer Situation im geschützten Rahmen, zunächst per Videochat.

Vertrauliches Vorgespräch anfragen